Campingplatzordnung
1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur Anmeldung
gestattet. Dazu meldet sich jeder Besucher oder Gast
in der Rezeption an.
2. Mit Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast bzw.
Besucher die Ordnung an.
3. Whrend der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist
Mittagsruhe. Die Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr bis
7.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit ist
jeglicher ruhestrender Lrm zu vermeiden. Auch tagsber ist jeder Nut-
zer des Campingplatzes gehalten Dritte durch sein Verhalten
nicht zu belstigen.
4. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit sind
selbstverstndliche Pflicht aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen
und Einrichtungen sind schonend zu
behandeln.
5. Den Weisungen des Platzwartes muss Folge geleistet
werden, insbesondere bezglich der Aufstellung von
KFZ, Wohnwagen, Zelte etc..
6. Hunde jeglicher Gr§e mssen stndig an der Leine
gehalten werden.
7. Die Mllentsorgung hat nur in die entsprechenden
Behltnisse zu erfolgen. Dabei ist besonders auf die Mll-
trennung zu achten.
8. Das Befahren des Platzes ist nur auf den Wegen im
Schritttempo erlaubt.
9. Das Waschen von Kfzs, sowie die Reparatur oder
Montagearbeiten an Kfzs , Booten, Motorrdern oder
Mopeds auf dem Platz ist strikt
verboten.
10. Der Lagerplatz ist vom
Campinggast vor der Abreise in Ordnung zu bringen.
11. Gas- und Elektroanlagen
in Zelten, Wohnwagen, MotorcaravanŐs und Mobilheimen mssen den
einschlgigen Bestimmungen
entsprechen. Fr Unflle haftet der Campinggast.
12. Das Betreten der
Bootsstege erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften fr ihre Kinder.
13. Der Badestrand darf weder
von Surfern noch von Booten angelaufen werden. Surfbretter drfen auf der
Liegewiese nicht abgelegt
werden.
14. Kinder unter 5 Jahren
drfen Toiletten- und Waschanlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
15. Die Ausbung eines
Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz ist
ver-
boten.
16. Der Platzwart ist in
Ausbung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern
oder
sie des Platzes zu verweisen, wenn
dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Cam-
pingplatz und im Interesse der
brigen Campinggste erforderlich ist.
17. Das Halten von Haustieren
auf dem Platz ist nur nach Genehmigung durch den Betreiber gestattet.Verun-
reinigungen durch die Tiere
auf dem Platz sind sofort durch den Halter zu beseitigen.
18. Das Sanitrgebude ist kein Spielplatz oder Aufwrmraum.
Hunde oder andere Tiere haben keinen
Zutritt.
19. Besucher von Saison-/Dauercampern sind anzumelden und die
dafr festgesetzten Gebhren sind
zu ent-
richten.
20. Lagerfeuer sind auf dem Campingplatzgelnde strikt verboten.
Ausnahmen stellen die Lagerfeuerstellen am
Strand und auf der gro§en
Wiese dar, welche jedoch nur nach Absprache mit dem Platzwart benutzt
werden drfen.
21. Wer gegen die Bestimmungen der Platzordnung verst§t, wird
mit einem Verwarnungsgeld belegt oder
muss mit sofortigem
Platzverweis rechnen.