Campingplatzordnung

 

1.   Der Zutritt zum Campingplatz ist nur Anmeldung gestattet. Dazu meldet sich jeder Besucher oder Gast

      in der Rezeption an.

 

2.   Mit Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast bzw. Besucher die Ordnung an.

 

3.   WŠhrend der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr  bis

      7.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit ist jeglicher ruhestšrender LŠrm zu vermeiden. Auch tagsŸber  ist jeder Nut-

      zer  des Campingplatzes gehalten Dritte durch sein Verhalten nicht zu belŠstigen.

 

4.   Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit sind selbstverstŠndliche Pflicht aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen

      und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

 

5.   Den Weisungen des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezŸglich der Aufstellung von

      KFZ, Wohnwagen, Zelte etc..

 

6.   Hunde jeglicher Grš§e mŸssen stŠndig an der Leine gehalten werden.

 

7.   Die MŸllentsorgung hat nur in die entsprechenden BehŠltnisse zu erfolgen. Dabei ist besonders auf die MŸll-

       trennung zu achten.

 

8.   Das Befahren des Platzes ist nur auf den Wegen im Schritttempo erlaubt.

 

9.   Das Waschen von Kfzs, sowie die Reparatur oder Montagearbeiten an Kfzs , Booten, MotorrŠdern oder

      Mopeds auf dem Platz ist strikt verboten.

 

10. Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor der Abreise in Ordnung zu bringen.

 

11. Gas- und Elektroanlagen in Zelten, Wohnwagen, MotorcaravanŐs und Mobilheimen mŸssen den

      einschlŠgigen Bestimmungen entsprechen. FŸr UnfŠlle haftet der Campinggast.    

 

12. Das Betreten der Bootsstege erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften fŸr ihre Kinder.       

 

13. Der Badestrand darf weder von Surfern noch von Booten angelaufen werden. Surfbretter dŸrfen auf der

      Liegewiese nicht abgelegt werden.    

 

14. Kinder unter 5 Jahren dŸrfen Toiletten- und Waschanlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

 

15. Die AusŸbung eines Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz ist ver-

      boten.

 

16. Der Platzwart ist in AusŸbung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder

      sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Cam-

      pingplatz und im Interesse der Ÿbrigen CampinggŠste erforderlich ist.

 

17. Das Halten von Haustieren auf dem Platz ist nur nach Genehmigung durch den Betreiber gestattet.Verun-

       reinigungen durch die Tiere auf dem Platz sind sofort durch den Halter zu beseitigen.

 

18.  Das SanitŠrgebŠude ist kein Spielplatz oder AufwŠrmraum. Hunde oder andere Tiere haben keinen

Zutritt.    

 

19.  Besucher von Saison-/Dauercampern sind anzumelden und die dafŸr festgesetzten  GebŸhren sind zu ent-

richten.

 

20.  Lagerfeuer sind auf dem CampingplatzgelŠnde strikt verboten. Ausnahmen stellen die Lagerfeuerstellen am

       Strand und auf der gro§en Wiese dar, welche jedoch nur nach Absprache mit dem Platzwart benutzt

       werden dŸrfen.

 

21.  Wer gegen die Bestimmungen der Platzordnung verstš§t, wird mit einem Verwarnungsgeld belegt oder

       muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.